im Erbrecht

Was ist ein Erbschein?
Der Erbschein ist eine gerichtliche Bescheinigung darüber, wer Erbe einer verstorbenen Person geworden ist.
Der Erbschein wird vom Amtsgericht/Nachlassgericht nur auf Antrag erteilt und ist gebührenpflichtig.
Einen Erbschein benötigt der Erbe immer dann, wenn er seine Rechtsstellung als Erbe nachweisen muss.
Bei Testamenten genügt statt des Erbscheins häufig die Vorlage des Testament mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll.

Welche Steuerfreibeträge gelten ab Januar 2009 für Erbschaften und Schenkungen?
Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner: 500.000€
Kinder, Adoptivkinder und Stiefkinder: 400.000€
Enkel: 200.000€
Kinder (Enkel) verstorbener Kinder: 400.000€
Eltern und Großeltern bei Erbschaften: 100.000€
Eltern und Großeltern bei Schenkungen: 20.000€
Alle anderen Begünstigten: 20.000€